Sackgeldbörse

Haben Sie einen Garten und brauchen jemanden der Ihnen zur Hand geht? Wären Sie froh, wenn jemand für zwei Stunden Ihre Kinder hüten würde? Brauchen Sie Hilfe im Haushalt oder jemanden, der Besorgungen für Sie erledigt? Oder haben Sie leichte Büroarbeiten? 

Dann freuen sich die Jugendlichen über Ihr Jobangebot. 


Melden Sie sich bei der Jugendarbeit via Kontaktformular, per Mail an info@jugendarbeit-mittlereswynental.ch, oder per Whatsapp und SMS auf 077 493 55 64.  Wir nehmen danach persönlich mit Ihnen Kontakt auf und vermitteln Ihr Jobangebot an die Jugendlichen.  

Bitte beachten Sie, dass die Jugendarbeitsstelle während der Schulferien geschlossen bleibt. Kontaktieren Sie uns deshalb für Ferienjobs frühzeitig, damit wir die Organisation vor Ferienbeginn abwickeln können. 


Bedingungen Sackgeldbörse der Jugendarbeit Mittleres Wynental 

Grundsätzliches

Mit der Sackgeldbörse können Jugendliche ab 13 Jahren erste Arbeitserfahrungen sammeln. Sie lernen mit Erwartungen und Verbindlichkeit umzugehen und erhalten wichtige Kenntnisse für ihren weiteren Berufsweg. Zudem ist die Freizeit wirksam genutzt und es finden Begegnungen zwischen den Generationen und verschiedenen Lebenswelten statt. Dazu kommt, dass die Jugendlichen ihr Sackgeld aufbessern können.  

Die Jugendarbeit vermittelt die Jobangebote an die Jugendlichen und hält die Vertragskonditionen fest. Die Jugendarbeit überprüft ob die Vereinbarungen eingehalten werden, betreut die Jugendlichen bei ihren Arbeitserfahrungen und ist als Ansprechperson für die Arbeitgebenden bei Unstimmigkeiten oder weiteren Anliegen. 

Die Jugendlichen erhalten für ihre Arbeitsleistungen einen Nachweis für ihre Bewerbungen. Dafür holt die Jugendarbeit mittels Formulars oder im persönlichen Kontakt mit den Arbeitgebenden Rückmeldungen zu den Arbeitsleistungen der Jugendlichen ein.  

Entlöhnung

Der Stundenansatz beträgt mindestens 13.00 CHF, welcher je nach Art der Arbeit und Alter des Jugendlichen angepasst werden kann. Entstehen für die Jugendlichen besondere Anfahrtskosten, kommen Arbeitgebende zusätzlich für die Fahrspesen auf (Wohnort des Jugendlichen zum Arbeitsort und zurück). 

Rechtliches

Für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sind die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden verantwortlich. Die Jugendarbeit Mittleres Wynental prüft in regelmässigen Abständen mit den Jugendlichen, ob die Bestimmungen eingehalten werden.

  • Es dürfen nur leichte Arbeiten verrichtet werden.
  • Die Höchstarbeitszeiten für Jugendliche ab 13 Jahren betragen während der Schulzeit drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche. 
  • Während den Ferien 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche
  • Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des teilnehmenden Jugendlichen.

 

Jugendarbeit Mittleres Wynental, 12. Februar 2018